ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Widersprüchliche Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Waren, Waren und Materialien (zusammen „Waren“) und/oder Dienstleistungen („Dienstleistungen“), die auf der Vorderseite dieser Bestellung („PO“) beschrieben sind Annahme der Bestellung durch den auf der Vorderseite der Bestellung angegebenen Verkäufer („Verkäufer“), stellt die Bestellung zusammen mit etwaigen Exponaten oder Anhängen eine Vereinbarung zwischen dem auf der Vorderseite der Bestellung angegebenen Käufer („Käufer“) und dem Verkäufer dar ( zusammen die „Vereinbarung“). Im Falle eines Konflikts zwischen den Geschäftsbedingungen auf der Vorderseite der Bestellung und diesen AGB gelten die Bestimmungen auf der Vorderseite der Bestellung. Der Versand eines Teils der Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gilt als Annahme. JEGLICHEN BESTÄTIGUNGSFORMULAR ODER ANDEREN VERKÄUFERFORMULAR, DIE VOM VERKÄUFER EINGEREICHTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENTHALTEN, DIE VON DEN HIERIN DARGELEGTEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ABWEICHEN, WIRD DER KÄUFER HIERMIT WIDERSPRECHEN UND DIE HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN, DIE maßgebend sind, NICHT MODIFIZIEREN ODER ÄNDERN.
  2. Lieferung, Eigentum und VerlustrisikoSofern in dieser Bestellung nichts anderes angegeben ist oder soweit das geltende Recht nichts anderes vorschreibt, erfolgen alle Produktlieferungen DDP, der in der Bestellung angegebene Standort des Käufers (Incoterms 2010). Eigentum und Verlustrisiko gehen mit der Lieferung der Produkte an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers auf den Käufer über. Zeit ist für alle Produktlieferungen von entscheidender Bedeutung. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Lieferung von Waren, die mehr als eine Woche vor dem geltenden Lieferplan angefertigt werden, zu verweigern und diese auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden. Der Verkäufer legt allen Sendungen ein Qualitätszertifikat, eine detaillierte Packliste und einen Frachtbrief bei. Der Verkäufer muss die Bestellnummer in allen Unterlagen und Produktbeschreibungen, die Chargennummer und die Artikelnummer des Käufers auf jedem versendeten Container angeben.
  3. Preis und Zahlung. Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die in dieser Bestellung genannten Preise verbindlich sind und bis zur Fertigstellung aller Lieferungen und/oder Dienstleistungen (sofern zutreffend) verbindlich bleiben. Wenn in der Bestellung kein Preis enthalten ist, gilt als Preis der Preis, der in der zum Datum der Bestellung gültigen veröffentlichten Preisliste des Verkäufers festgelegt ist. Die Zahlung erfolgt in der in der Bestellung angegebenen Währung und ist 60 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig (oder innerhalb der kürzeren Frist, die durch zwingende örtliche Gesetzesvorschriften vorgesehen ist). Geschuldete Gutschriften für Ablehnungen, Unstimmigkeiten oder bezahlte Rechnungen können nach Wahl des Käufers von späteren Zahlungen abgezogen werden.
  4. Garantie. Der Verkäufer gewährleistet, dass: (i) der Käufer ein unbelastetes Eigentumsrecht an allen Waren hat und ihm ausdrücklich gestattet ist, die Waren vor dem Weiterverkauf, Handel oder auf andere Weise neu zu verpacken/neu zu etikettieren, alle darauf angebrachten Warenzeichen zu unterdrücken und durch das des Käufers zu ersetzen Inverkehrbringen der Waren; (ii) die Waren und Dienstleistungen müssen den vom Käufer bereitgestellten, spezifizierten oder vereinbarten Spezifikationen, Beschreibungen oder Mustern entsprechen und (iii) die Waren müssen handelsüblich, von guter Qualität, frei von Mängeln und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einer Verletzung der Garantien des Verkäufers ergeben oder daraus entstehen.
  5. Inspektion und AblehnungenDer Käufer hat das Recht, alle Waren im Rahmen des Möglichen zu jeder Zeit und an jedem Ort zu inspizieren und zu prüfen, auch während der Herstellungszeit des Verkäufers. Die Endkontrolle muss innerhalb einer angemessenen Zeit nach der endgültigen Lieferung auf dem Gelände des Käufers stattfinden. Falls im Rahmen dieser Bestellung gelieferte Waren fehlerhaft sind oder anderweitig nicht den Anforderungen dieser Bestellung entsprechen, hat der Käufer das Recht, ungeachtet der Zahlung oder einer vorherigen Inspektion oder Untersuchung, alle oder einen Teil dieser Waren abzulehnen, und nach Wahl des Käufers, solche Waren auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden, um eine Gutschrift oder Rückerstattung des gezahlten Preises zu erhalten oder einen Ersatz der Waren zu verlangen.
  6. Kündigung aus wichtigem Grund. Der Käufer kann diese Bestellung jederzeit nach Mitteilung an den Verkäufer ganz oder teilweise in Bezug auf einige oder alle noch nicht versandten Waren oder noch nicht erbrachten Dienstleistungen stornieren, falls der Verkäufer (1) eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung nicht einhält , (2) einen Insolvenzverwalter ernennt, zahlungsunfähig wird oder vom oder gegen den Verkäufer ein Verfahren gemäß einer Bestimmung des Insolvenzrechts eingeleitet wird, (3) den Betrieb einstellt oder mit einem Dritten fusioniert oder von einem Dritten übernommen wird oder (4) einen Dritten abtritt seine Rechte oder Pflichten aus dieser Bestellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an Dritte weiterzugeben. Bei einer solchen Stornierung haftet der Käufer gegenüber dem Verkäufer nicht über die Zahlung des geschuldeten Restbetrags für Waren und Dienstleistungen hinaus, die vor dem Eingang der Kündigungsmitteilung an den Käufer geliefert und vom Käufer angenommen wurden, sowie für unfertige Arbeiten, die zur Lieferung an den Käufer angefordert wurden.
  7. Zusätzliche Abhilfemaßnahmen. Der Käufer hat das Recht, die Bedingungen dieser Bestellung ausdrücklich durchzusetzen. Die Rechte und Rechtsmittel des Käufers im Rahmen dieser Bestellung sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.
  8. Patente und andere Ansprüche auf geistiges EigentumDer Verkäufer verteidigt alle gegen den Käufer erhobenen Klagen, die auf der Behauptung basieren, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung gekauften Waren oder Teile davon Patente, Urheberrechte, Markenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen, auf eigene Kosten und Willen alle Kosten und Schäden, einschließlich Anwaltskosten, tragen. Für den Fall, dass eine rechtskräftige einstweilige Verfügung gegen die Nutzung der Waren oder eines Teils davon durch den Käufer aufgrund einer solchen Verletzung erwirkt wird oder der Verkäufer nach vernünftiger Einschätzung davon ausgeht, dass die Waren oder Teile davon wahrscheinlich Gegenstand eines Anspruchs oder einer Verletzung geistigen Eigentums werden Der Verkäufer wird dem Käufer auf eigene Kosten und je nach Anforderung des Käufers entweder das Recht verschaffen, die Waren weiterhin zu nutzen, oder die Waren ersetzen oder modifizieren, sodass sie keine Rechte mehr verletzen, aber funktionell mit den ursprünglich im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren gleichwertig sind.
  9. Einschränkung der HaftungIN KEINEM FALL HAFTET DER KÄUFER GEGENÜBER DEM VERKÄUFER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUSTE) ODER STRAFSCHADENSERSATZ JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG, OB AUF VERTRAG, unerlaubter Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, DIE AUS VERLETZUNG ENTSTEHEN DIESER VEREINBARUNG ODER JEGLICHE ANGELEGENHEITEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN.
  10. Vertrauliche InformationenDer Verkäufer darf die vom Käufer im Zusammenhang mit dieser Bestellung erhaltenen Informationen, einschließlich, aber, weder gegenüber anderen Personen als seinen Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Direktoren offenlegen, die ein berechtigtes Bedürfnis haben, die Informationen zu kennen, noch für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Bestellung verwenden nicht beschränkt auf Zeichnungen, Blaupausen, Handbücher, Beschreibungen oder Spezifikationen („vertrauliche Informationen“). Der Käufer hat jederzeit das Eigentum an vertraulichen Informationen, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat und die für die Verwendung im Zusammenhang mit dieser Bestellung bestimmt sind. Nach Beendigung dieser Bestellung oder auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer alle dem Verkäufer übergebenen vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien) unverzüglich an den Käufer zurückzugeben. Es wird davon ausgegangen, dass alle Informationen, die der Käufer vom Verkäufer erhält, einschließlich aller Zeichnungen und Dokumente, weder vertraulicher Natur sind noch die Verwendung dieser Informationen durch den Käufer einschränken.
  11. Verantwortung für Verpackung, Kennzeichnung und LieferungDer Verkäufer muss die unter diese Bestellung fallenden Waren so verpacken und kennzeichnen, dass sie den Anforderungen des Spediteurs entsprechen und sicherstellen, dass sie unbeschädigt und ohne Beschädigung an dem in der Bestellung angegebenen Ort ankommen. Alle Behälter, Verpackungs- und Kistenmaterialien gehen in das Eigentum des Käufers über.
  12. Benachrichtigung über ProzessänderungenFür den Fall, dass der Verkäufer eine Prozessänderung vornehmen muss, die sich auf die fertigen Waren oder Dienstleistungen auswirken könnte, muss der Verkäufer den Käufer schriftlich benachrichtigen und mindestens sechs (6) Monate vor einer solchen Änderung eine schriftliche Genehmigung des Käufers einholen. Zu Prozessänderungen können Änderungen der Spezifikationen, Probenahmepläne, Testmethoden, Produktionsstandorte, Prozessausrüstung, Rohstoffbestandteile und -quellen, Rezepturen, Organisationseigentum und Materialien gehören. Für den Fall, dass der Verkäufer die Herstellung von Waren oder Dienstleistungen einstellen oder beenden muss, muss der Verkäufer den Käufer mindestens zwölf (12) Monate im Voraus schriftlich benachrichtigen. Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei der Sicherstellung ausreichender Lagerbestände ohne zusätzliche Kosten während der Qualifizierung des Käufers für eine alternative Bezugsquelle. Für den Fall, dass der Käufer nicht in der Lage ist, die Waren oder Dienstleistungen von einer anderen Quelle zu beziehen oder alternative Waren, Waren, Materialien oder Dienstleistungen des Verkäufers zu nutzen, gewährt der Verkäufer dem Käufer eine nicht ausschließliche Lizenz an den Formeln, Stücklisten, Spezifikationen, Designs usw. des Verkäufers andere Daten und Informationen, die es dem Käufer ermöglichen, die eingestellten oder eingestellten Waren oder Dienstleistungen zu produzieren oder produzieren zu lassen.
  13. ZuordnungDiese Bestellung darf von keiner Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden, mit der Ausnahme, dass der Käufer diese Bestellung und sein Recht, die Waren und Dienstleistungen hierunter zu erhalten, ohne Zustimmung des Verkäufers an ein verbundenes Unternehmen abtreten kann.
  14. Einhaltung von GesetzenJede Partei muss bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei der Produktion, dem Verkauf und der Lieferung der Waren und Dienstleistungen alle geltenden Gesetze und behördlichen Regeln, Vorschriften und Anordnungen einhalten.
  15. VerzichtEin Verzicht einer der Parteien im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch die andere Partei in einem bestimmten Fall gilt nicht als Verzicht auf spätere Verstöße gleicher oder anderer Art. Das Versäumnis einer Partei, in einem bestimmten Fall Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben, stellt keinen Verzicht auf das Recht der Partei dar, in späteren Fällen dieselben oder andere Rechte auszuüben.
  16. Nachfolge. Diese Vereinbarung ist für Verkäufer und Käufer sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.
  17. HinweiseSofern nicht anders angegeben, müssen alle in diesen AGB vorgesehenen Mitteilungen schriftlich erfolgen, entweder durch tatsächliche Zustellung oder per E-Mail oder Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, und gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie persönlich zugestellt oder verschickt werden per E-Mail oder drei (3) Tage nach Hinterlegung der Portokosten per Post.
  18. VerkäuferversicherungDer Verkäufer wird auf seine Kosten und Kosten Versicherungspolicen der Art und in der Höhe unterhalten, die für sein Geschäft angemessen erforderlich sind.
  19. Anti-Korruptions-Compliance. Der Verkäufer bestätigt, dass er (i) den Foreign Corrupt Practices Act/die Antikorruptionsrichtlinie des Käufers (die „Richtlinie“) (die auf der Website des Käufers zu finden ist: www.elementsolutionsinc.com/) vollständig eingehalten hat und auch weiterhin einhalten wird. und alle geltenden Antikorruptionsgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den US Foreign Corrupt Practices Act (gemeinsam „anwendbare Gesetze“); und (ii) weder direkt noch indirekt Gelder oder Wertgegenstände an (a) einen Regierungsbeamten, Regierungsangestellten, eine politische Partei oder einen Kandidaten gezahlt, angeboten oder versprochen hat oder deren Zahlung genehmigen wird für ein politisches Amt zum Zweck der Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung, Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder sich auf andere Weise einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, oder (b) eine Privatperson, von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie den Empfänger dazu verleitet, seine Loyalitäts- oder Vertrauenspflicht zu verletzen . Der Käufer kann die Bücher und Aufzeichnungen des Verkäufers prüfen und andere interne Überprüfungen durchführen, um die Einhaltung der Richtlinie und der geltenden Gesetze zu überprüfen. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Verkäufer von einem Verstoß gegen die Richtlinie oder geltende Gesetze, der den Käufer, ein mit dem Käufer verbundenes Unternehmen oder die Handlungen des Verkäufers oder seiner Vertreter betrifft, erfährt, Grund zu der Annahme hat oder einen solchen vermutet Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.
  20. Einhaltung von Sanktionen. Weder der Verkäufer noch eine seiner Tochtergesellschaften, noch ein leitender Angestellter oder Direktor davon, noch, nach Kenntnis des Verkäufers, ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers oder ein leitender Angestellter oder Direktor davon, (i) ist keine in beschriebene oder benannte Person die Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ oder Gegenstand von Sanktionen oder Beschränkungen, die vom Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums, dem Bureau of Industry and Security („Bureau of Industry and Security“ des US-Handelsministeriums) verwaltet oder durchgesetzt werden BIS“), der Europäischen Union, dem Finanzministerium Ihrer Majestät, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder einer anderen relevanten Sanktionsbehörde (zusammen „Sanktionen“), (ii) der Verkäufer erklärt, bescheinigt und garantiert hiermit, dass er jetzt ist und bleiben wird in der Zukunft alle Einfuhr- und/oder Wiederausfuhrkontrollgesetze, Verordnungen, Verordnungen, Richtlinien und Richtlinien der Regierung der Vereinigten Staaten und der Regierung eines Landes, in dem der Verkäufer geschäftlich tätig ist (oder anderweitig anwendbar sind); und (iii) der Verkäufer hat sich aufgrund seiner Beteiligung an den in dieser Bestellung vorgesehenen Transaktionen nicht an einem Verhalten beteiligt, das nachteilige Folgen für den Käufer oder seine verbundenen Unternehmen im Rahmen eines von den zuständigen Behörden verwalteten Sanktionsprogramms haben würde.
  21. 21. Einhaltung von Konfliktmineralien und Lieferketten. Der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act – Abschnitt 1502 erlegt der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission („SEC“) Meldepflichten für börsennotierte Unternehmen auf, deren Produkte Metalle enthalten, die aus Mineralien stammen, die als „Konfliktmineralien“ definiert sind und ihren Ursprung in den Demokraten haben Republik Kongo („DRC“) und umliegende Länder. Zu diesen Konfliktmineralien gehören Tantal, Zinn, Wolfram und Gold („3TGs“). Die Gesetzgebung verpflichtet börsennotierte Unternehmen, der SEC jährlich darüber zu berichten, ob sie 3TGs verwenden, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder angrenzenden Ländern stammen, und welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Verwendung von Konfliktmineralien, die nicht aus der Demokratischen Republik Kongo oder angrenzenden Ländern stammen, zu identifizieren und aus ihren Lieferketten zu eliminieren nicht verantwortungsvoll beschafft werden. Auch nicht bei der SEC registrierte Unternehmen, die direkt oder indirekt an SEC-registrierte Unternehmen liefern, werden zur Einhaltung der Vorschriften aufgefordert. Die Richtlinie des Käufers zu Konfliktmineralien finden Sie auf der Website des Käufers: https://www.elementsolutionsinc.com/about/quality-corporate-social-responsibility worauf auch im Verhaltenskodex für Lieferanten des Käufers verwiesen wird, der auch auf der Website des Käufers zu finden ist: https://ir.elementsolutionsinc.com/governance-docs. Der Verkäufer erkennt die Bedingungen der Richtlinie des Käufers zu Konfliktmineralien und des Verhaltenskodex für Lieferanten an und verpflichtet sich, diese einzuhalten, da diese von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, und erklärt sich bereit, mit dem Käufer zusammenzuarbeiten, um Informationen aus seiner Lieferkette zu erhalten, um festzustellen, ob die Produkte an den Käufer geliefert werden Der Käufer enthält 3TGs und das Herkunftsland dieser Mineralien.
  22. Weitere Anwendungsbereiche. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, ist diese Bestimmung so zu ändern, dass sie der beabsichtigten Wirkung dieser Vereinbarung auf gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Weise so nahe wie möglich kommt, oder, falls dies nicht möglich ist, dann gelöscht und in diesem Umfang unwirksam, alles ohne Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf auf den Verkauf von Waren im Rahmen dieser Vereinbarung aus. Für diese Vereinbarung gelten die Gesetze der Gerichtsbarkeit des Hauptgeschäftssitzes des Käufers, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, der Gerichtsbarkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks des Hauptgeschäftssitzes des Käufers zu unterliegen. Sofern im ersten Absatz dieser AGB nichts anderes bestimmt ist, stellt diese Vereinbarung die gesamte schriftliche Vereinbarung der Parteien über den Verkauf und Kauf der Waren und Dienstleistungen dar und es gibt keine Vereinbarungen, Vereinbarungen, Zusicherungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, die nicht enthalten sind hierin zum Thema hierin. Keine Änderung dieser Vereinbarung ist für den Käufer bindend, sofern sie nicht vom Käufer schriftlich genehmigt wurde.